Fassadenanstrich
Neugestaltung von Hausfassaden inklusive möglicher Ausbesserungs- und Putzarbeiten.
Hof- und Fassadenförderung in ausgewiesenen Essener Fördergebieten.
Wer eine ältere Fassade neu gestalten möchte, kann prüfen lassen, ob das eigene Gebäude in einem Fördergebiet liegt und die Voraussetzungen erfüllt. Die Förderentscheidung trifft die Stadt Essen.
Worum geht es?
Die Stadt Essen unterstützt Eigentümer*innen in ausgewiesenen Städtebaufördergebieten bei der gestalterischen Aufwertung von Hausfassaden und weiteren privaten Außenbereichen.
Zum Programm gehören unter anderem Fassadenanstriche einschließlich möglicher Ausbesserungs- und Putzarbeiten sowie die Reinigung historischer Backsteinfassaden. Je nach Förderbereich können außerdem Begrünungs- und Gestaltungsmaßnahmen an Hof-, Garten- und Aufenthaltsflächen gefördert werden.
Für eine Fassadenmaßnahme muss das Gebäude grundsätzlich mindestens 25 Jahre alt sein und innerhalb eines ausgewiesenen Fördergebietes liegen. Mit der Maßnahme darf noch nicht begonnen worden sein. Die konkrete Förderfähigkeit und die anerkannten Kosten prüft die Stadt Essen.
Neugestaltung von Hausfassaden inklusive möglicher Ausbesserungs- und Putzarbeiten.
Reinigung historischer Backsteinfassaden kann Bestandteil der Förderung sein.
Bestimmte Maßnahmen zur Aufwertung von Höfen, Wegen und Aufenthaltsbereichen können berücksichtigt werden.
Begrünungsmaßnahmen können je nach Fördervoraussetzungen förderfähig sein.
Auch Sitzgruppen und Pergolen werden im offiziellen Programm genannt.
Bei der Fassadengestaltung kommt es auf Untergrund, Aufbau, Farbkonzept und die passende Verarbeitung an. Das Hof- und Fassadenprogramm der Stadt Essen kann unter den jeweiligen Voraussetzungen einen Teil der anerkannten Kosten fördern.
Eine unverbindliche Rechenhilfe für eine erste Vorstellung: Fläche, interner WAYAND-Aufbau und ein frei wählbarer Rechenwert für die mögliche Förderung.
Aufbau-Info
Wichtig: Die m²-Werte im Rechner sind interne WAYAND-Rechenannahmen und werden bewusst nicht als Preisangaben veröffentlicht. Das Ergebnis ist nur ein Rechenbeispiel – kein Angebot, keine verbindliche Förderberechnung und keine Zusage der Stadt Essen. Maßgeblich sind die anerkannten zuwendungsfähigen Kosten und die aktuelle Entscheidung der Stadt.
Essener Fördergebiete
Die Förderung ist auf ausgewiesene Gebiete begrenzt. Die offiziellen Gebietskarten der Stadt Essen helfen bei der ersten Prüfung.
Die offiziellen Förderkarten, Richtlinien und Antragsformulare werden von der Stadt Essen bereitgestellt. Die Förderentscheidung trifft ausschließlich die zuständige Stelle der Stadt Essen. Offizielles Serviceportal öffnen ↗
Der offizielle Essener Ablauf beginnt mit der Prüfung des Gebiets und der Voraussetzungen. Danach folgt der Antrag – erst nach dem Bewilligungsbescheid wird die Maßnahme durchgeführt.
Entscheidung für die Neugestaltung der Fassade oder des Hofes.
Kostenvoranschläge mit Angabe der neu zu gestaltenden Fläche bei einem in der Handwerksrolle eingetragenen Betrieb einholen.
Förderantrag, Kostenvoranschlag und erforderliche Nachweise bei der Stadt Essen einreichen.
Prüfung des Antrags und Ausstellung des Bewilligungsbescheids durch die Stadt Essen.
Nach der Bewilligung wird die Maßnahme durchgeführt und der Handwerksbetrieb bezahlt.
Schlussrechnung und Überweisungsnachweis bei der Stadt Essen einreichen.
Nach Prüfung der Unterlagen erfolgt die Auszahlung des Zuschusses.
Ablauf nach den veröffentlichten Informationen der Stadt Essen. Offiziellen Ablauf als PDF herunterladen ↗
Informationsseite von Malerfachbetrieb Wayand – keine offizielle Website der Stadt Essen und keine Zusage einer Förderung.
Wir unterstützen Sie gern bei der fachlichen Kalkulation Ihrer geplanten Fassadenarbeiten. Die Förderentscheidung und Bewilligung erfolgen durch die Stadt Essen.
Schildern Sie kurz, was geplant ist. Wayand unterstützt Sie bei der fachlichen Planung und Kalkulation der Maler- und Fassadenarbeiten.